(XXXX) VKFVÄndBek 2026
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab 1. Januar 2026 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 270,43 Euro.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.