VKFVÄndBek 2026

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Ausfertigungsdatum:
03.09.2025
Fundstelle:
BAnz AT 22.09.2025 B2
Stand:
20250922215502
(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab 1. Januar 2026 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 270,43 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.