Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 03.09.2025
- Fundstelle:
- BAnz AT 22.09.2025 B2
- Stand:
- 20250922215502
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab 1. Januar 2026 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 270,43 Euro.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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