(XXXX) VKFVÄndBek 2024

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 229,30 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.