VKFVÄndBek 2024

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Ausfertigungsdatum:
05.12.2023
Fundstelle:
BAnz AT 14.12.2023 B4
Stand:
20231215213557
(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 229,30 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.