§ 6 VISZG — Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, ab dem der Beschluss 2008/633/JI nach seinem Artikel 18 Abs. 2 gilt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.