§ 5 VISZG — Protokollierung
Das Bundesverwaltungsamt protokolliert jede Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Visa-Informationssystem. Dazu gehört auch die persönliche Kennung der Personen, die die Abfrage bearbeiten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.