§ 9 VfAusbV — Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung sowie
2.
Bereitstellen der Veranstaltungstechnik.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.