§ 14 VfAusbV — Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts,

2.

Planen der Veranstaltungstechnik,

3.

Planen der Veranstaltungsdurchführung,

4.

Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik sowie

5.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.