§ 14 VfAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts,
2.
Planen der Veranstaltungstechnik,
3.
Planen der Veranstaltungsdurchführung,
4.
Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.