§ 62 VerpackDG — Sprache der EU-Konformitätserklärungen

Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2025/40 muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.