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Startseite › Gesetze › VermG › § 9
VermG
  1. Abschnitt I · Allgemeine Bestimmungen
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmung
  4. § 2a Erbengemeinschaft
  5. Abschnitt II · Rückübertragung von Vermögenswerten
  6. § 3 Grundsatz
  7. § 3a
  8. § 3b Gesamtvollstreckungsverfahren, Zwangsversteigerungsverfahren
  9. § 3c Erlaubte Veräußerungen
  10. § 4 Ausschluss der Rückübertragung
  11. § 5 Ausschluss der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden
  12. § 6 Rückübertragung von Unternehmen
  13. § 6a Vorläufige Einweisung
  14. § 6b Entflechtung
  15. § 7 Wertausgleich
  16. § 7a Gegenleistung
  17. § 8 Wahlrecht
  18. § 9
  19. § 10 Bewegliche Sachen
  20. Abschnitt III · Aufhebung der staatlichen Verwaltung
  21. § 11 Grundsatz
  22. § 11a Beendigung der staatlichen Verwaltung
  23. § 11b Vertreter des Eigentümers
  24. § 11c Genehmigungsvorbehalt
  25. § 12 Staatlich verwaltete Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
  26. § 13 Haftung des staatlichen Verwalters
  27. § 14
  28. § 14a Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter
  29. § 15 Befugnisse des staatlichen Verwalters
  30. Abschnitt IV · Rechtsverhältnisse zwischen Berechtigten und Dritten
  31. § 16 Übernahme von Rechten und Pflichten
  32. § 17 Miet- und Nutzungsrechte
  33. § 18 Grundstücksbelastungen
  34. § 18a Rückübertragung des Grundstücks
  35. § 18b Herausgabe des Ablösebetrages
  36. § 19
  37. § 20 Vorkaufsrecht von Mietern und Nutzern
  38. § 20a Vorkaufsrecht des Berechtigten
  39. § 21 Ersatzgrundstück
  40. Abschnitt V · Organisation
  41. § 22 Durchführung der Regelung offener Vermögensfragen
  42. § 23 Landesbehörden
  43. § 24 Untere Landesbehörden
  44. § 25 Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
  45. § 26 Widerspruchsausschüsse
  46. § 27 Amts- und Rechtshilfe
  47. § 28 Übergangsregelungen
  48. § 29 Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
  49. § 29a
  50. Abschnitt VI · Verfahrensregelungen
  51. § 30 Antrag
  52. § 30a Ausschlussfrist
  53. § 30b Anmeldevermerk
  54. § 31 Pflichten der Behörde
  55. § 32 Beabsichtigte Entscheidung, Auskunft
  56. § 33 Entscheidung
  57. § 33a Fälligkeit, Verzinsung
  58. § 34 Eigentumsübergang, Grundbuchberichtigung und Löschung von Vermerken über die staatliche Verwaltung
  59. § 35 Örtliche Zuständigkeit
  60. § 36 Widerspruchsverfahren
  61. § 37 Gerichtliches Verfahren
  62. § 38 Kosten
  63. § 38a Schiedsgericht, Schiedsverfahren
  64. § 39
  65. § 40 Verordnungsermächtigung
  66. § 41 Überleitungsvorschrift
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen

§ 9 VermG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 8
Wahlrecht
Inhaltsverzeichnis
VermG
Nächste Vorschrift →
§ 10
Bewegliche Sachen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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