Art 3 VerdOrdenStat
(1) Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefaßtes, schlankes Kreuz. In seiner Mitte ist der Bundesadler in schwarz auf einem runden Schild aufgesetzt.
(2) Das Band des Ordens ist rot mit gold-schwarz-goldenem Saum.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.