§ 14 URV — Suche im Register
Das Unternehmensregister erlaubt die Suche nach allen eingestellten Daten sowie über Indexdaten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.