Art 1 UrkBefrITAG
Dem in Rom am 7. Juni 1969 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.