§ 4 UnterlagenBergV — Titel der Karten und Lagerisse
Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
1.
die Art und den Namen der Berechtigung,
2.
die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
3.
die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
4.
den Maßstab und
5.
den Anfertigungsvermerk.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.