§ 3 UnterlagenBergV — Maßstab der Karten und Lagerisse
Die Karten und Lagerisse sollen
1.
bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,
2.
in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000 angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.