§ 1 UmstGErwNwG

Zur Entscheidung über die Realisierung der Umstellung von Guthaben kann die Prüfung des rechtmäßigen Erwerbs im nachfolgend geregelten Verfahren angeordnet werden. Dazu wird mit sofortiger Wirkung ein aus 21 Abgeordneten der Volkskammer bestehender zeitweiliger Sonderausschuß gebildet.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.