Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › UmstG › Anhang
UmstG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 15
  2. Zweiter Abschnitt · Allgemeine Schuldverhältnisse
  3. § 16 Umstellung der Reichsmarkverbindlichkeiten auf Deutsche Mark
  4. § 17 Rechnungserteilung für Reichsmarkverbindlichkeiten
  5. § 18 Sonderregelung für bestimmte Reichsmarkverbindlichkeiten
  6. § 19 Umstellung von Kriegsgefangenen-Zertifikaten
  7. § 20 Rücktrittsrecht bei Lieferverträgen
  8. § 21 Vertragshilfe
  9. Dritter Abschnitt · Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen
  10. § 22
  11. Vierter Abschnitt · Versicherung
  12. § 23 Sozialversicherung
  13. § 24 Versicherung außerhalb der Sozialversicherung
  14. § 25 Bausparkassen
  15. Teil III · Vorschriften verschiedenen Inhalts
  16. § 26 Verfügungsbeschränkungen
  17. § 27 Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts
  18. § 28
  19. § 29 Lastenausgleich
  20. § 30
  21. § 31 Vorübergehende Rediskontierung von eigenen Wechseln
  22. § 32 Kreditbeschränkungen
  23. § 33 Strafvorschriften
  24. § 34 Schlußbestimmungen
  25. § 35 Inkrafttreten
  26. Anhang
Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens

Anhang UmstG

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 35
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
UmstG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.