§ 26 UmstG — Verfügungsbeschränkungen
(1) Die Umwandlung eines Altgeldguthabens in ein Neugeldguthaben gilt nicht als Verfügung oder Geschäft im Sinne der Gesetze Nr. 52 und 53 der Militärregierung.
(2)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.