§ 51 UERV — Bericht
Das Umweltbundesamt evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung ab dem Jahr 2021 jährlich zum 31. Juli einen Erfahrungsbericht vor.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.