Verordnung zur Übertragung von Befugnissen und Pflichten auf die Bundesnetzagentur gemäß § 157 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 01.12.2021
- Fundstelle:
- BAnz AT 02.12.2021 V1
- Stand:
- 20211203213503
Auf Grund des § 157 Absatz 5 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Übertragung der Befugnisse und Pflichten nach § 157 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes
Die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung nach § 157 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes sowie die Pflichten nach § 157 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes werden auf die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen übertragen.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.