§ 8 UBRegV — Mitteilung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen
Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen nach § 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und den Unternehmen mitgeteilt. Die Mitteilung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen enthält den Hinweis, dass nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen verwendet wird.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.