Anlage 2 TourKfmAusbV — (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Zeitliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 803 - 805)

1. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,

1.2

Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,

1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4

Umweltschutz,

5.1

Destination und Region, Lernziele a bis c,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1

Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,

2.3

Informations- und Kommunikationssysteme,

2.4

Datenschutz und Datensicherheit,

8.1

Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a und b,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.2

Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,

4.1

Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,

5.2

Leistungserstellung, Lernziele a bis c und e,im Zusammenhang mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

3.1

Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,

3.4

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.4

Umweltschutz,

2.3

Informations- und Kommunikationssystemefortzuführen.

2. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.2

Beschaffung und Materialwirtschaft,

8.1

Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele c bis e,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1

Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,

2.3

Informations- und Kommunikationssysteme,

2.4

Datenschutz und Datensicherheitfortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1

Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele d und e,

3.4

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,

4.1

Betriebliche Ablauforganisation, Lernziel d,

5.1

Destination und Region, Lernziel d,

5.2

Leistungserstellung, Lernziel d,

5.3

Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,

7.1

Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel b,

7.2

Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele a und b,

7.4

Vertriebzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1

Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a und b,

3.4

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,

4.1

Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,

5.2

Leistungserstellung, Lernziel c,fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.2

Methoden des Projektmanagements,

3.2

Teamarbeit und Kooperation, Lernziele c bis e,

6.1

Veranstaltungskonzeption,

7.3

Öffentlichkeitsarbeitzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.4

Umweltschutz,

2.1

Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,

2.3

Informations- und Kommunikationssysteme,

3.1

Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,

5.3

Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

5.3

Gewährleistung von Servicequalität, Lernziele b bis d,

6.2

Veranstaltungsorganisation,

7.1

Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,

7.2

Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele c und d,

8.2

Kosten- und Leistungsrechnungzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.2

Methoden des Projektmanagements,

3.1

Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,

3.2

Teamarbeit und Kooperation,

3.4

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,

5.1

Destination und Region,

7.4

Vertrieb,

8.1

Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1

Arbeitsorganisation, Lernziel e,

3.3

Präsentation,

8.3

Controllingzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1

Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,

5.1

Destination und Region,

5.2

Leistungserstellung,

7.1

Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,

7.4

Vertrieb,

8.2

Kosten- und Leistungsrechnungfortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von drei Monaten sind die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit

1.

Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen

oder

2.

Gestaltung der Destinationzu vermitteln.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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