§ 5 TourKfmAusbV — Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.

Der Ausbildungsbetrieb:

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,

1.2

Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,

1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4

Umweltschutz;

2.

Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:

2.1

Arbeitsorganisation,

2.2

Methoden des Projektmanagements,

2.3

Informations- und Kommunikationssysteme,

2.4

Datenschutz und Datensicherheit;

3.

Kommunikation und Kooperation:

3.1

Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,

3.2

Teamarbeit und Kooperation,

3.3

Präsentation,

3.4

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;

4.

Betriebliche Organisation:

4.1

Betriebliche Ablauforganisation,

4.2

Beschaffung und Materialwirtschaft;

5.

Leistungsangebot:

5.1

Destination und Region,

5.2

Leistungserstellung,

5.3

Gewährleistung von Servicequalität;

6.

Veranstaltungen:

6.1

Veranstaltungskonzeption,

6.2

Veranstaltungsorganisation;

7.

Marketing:

7.1

Marktanalyse und -beobachtung,

7.2

Werbung und Verkaufsförderung,

7.3

Öffentlichkeitsarbeit,

7.4

Vertrieb;

8.

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

8.1

Betriebliches Rechnungswesen,

8.2

Kosten- und Leistungsrechnung,

8.3

Controlling;

9.

eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2.

(2) Die Auswahlliste gemäß Absatz 1 Nr. 9 umfasst folgende zwei Wahlqualifikationseinheiten:

1.

Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen:

1.1

Betriebssicherheit,

1.2

Technischer Betriebsablauf,

1.3

Pflege und Wartung;

2.

Gestaltung der Destination:

2.1

Destinationsprofil,

2.2

Kooperation in der Destination,

2.3

Destinationsvermarktung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.