§ 12 TierwMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt/Tierwirtin vom 4. Februar 1980 (BGBl. I S. 126), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 29. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2155) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.