§ 2 TierSchKomV — Zusammensetzung

Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an:

vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,

ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,

ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,

je ein Wissenschaftler aus dem Bereich

der Geisteswissenschaften,

der Verhaltenskunde,

der Tierhaltung,

der biomedizinischen Grundlagenforschung,

der Medizin und

der Veterinärmedizin.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.