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Startseite › Gesetze › TierSchG › § 22
TierSchG
  1. Erster Abschnitt · Grundsatz
  2. § 1
  3. Zweiter Abschnitt · Tierhaltung
  4. § 2
  5. § 2a
  6. § 3
  7. Dritter Abschnitt · Töten von Tieren
  8. § 4
  9. § 4a
  10. § 4b
  11. § 4c
  12. Vierter Abschnitt · Eingriffe an Tieren
  13. § 5
  14. § 6
  15. § 6a
  16. Fünfter Abschnitt · Tierversuche
  17. § 7
  18. § 7a
  19. § 8
  20. § 8a
  21. § 9
  22. Sechster Abschnitt · Tierschutzbeauftragte
  23. § 10
  24. Siebenter Abschnitt · Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
  25. § 11
  26. § 11a
  27. § 11b
  28. § 11c
  29. Achter Abschnitt · Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
  30. § 12
  31. Neunter Abschnnitt · Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
  32. § 13
  33. § 13a
  34. § 13b
  35. Zehnter Abschnitt · Durchführung des Gesetzes
  36. § 14
  37. § 15
  38. § 15a
  39. § 16
  40. § 16a
  41. § 16b
  42. § 16c
  43. § 16d
  44. § 16e
  45. § 16f
  46. § 16g
  47. § 16h
  48. § 16i
  49. § 16j
  50. Elfter Abschnitt · Straf- und Bußgeldvorschriften
  51. § 17
  52. § 18
  53. § 18a
  54. § 19
  55. § 20
  56. § 20a
  57. Zwölfter Abschnitt · Übergangs- und Schlussvorschriften
  58. § 21
  59. § 21a
  60. § 21b
  61. § 21c (weggefallen)
  62. § 22
Tierschutzgesetz

§ 22 TierSchG

(Inkrafttreten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 21b
Inhaltsverzeichnis
TierSchG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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