Inhaltsübersicht TierNebV
§§
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen3
Sonstige Küchen- und Speiseabfälle4
Betriebe mit Nutztierhaltung5
Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen
Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle6
Anzeige und Betriebsregistrierung7
Reinigung und Desinfektion8
Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten9
Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen9a
Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden
Verarbeitungsmethoden10
Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
Anlagen zur Pasteurisierung11
Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage12
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden13
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden14
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden15
Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage16
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden17
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden18
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden19
Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen20
Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen21
Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung22
Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten23
Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
Verbrennungsanlagen24
Ablagerung auf Deponien25
Teil 5
Registrierung und Zulassung
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen26
Teil 6
Ausnahmen
Ausnahmen27
Teil 7
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten28
Inkrafttreten29
Anlage 1Handelspapiere
Anlage 2Muster für Aufzeichnungen
Anlage 3Probenahme
Anlage 4Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
Anlage 5Nummernschlüssel für die Betriebsart
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.