§ 3 TelekomSZV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Telekom-Sonderzahlungsverordnung vom 12. Juli 2005 (BGBl. I S. 2148), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2005) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.