§ 14 TauchPrV 2000 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von § 4 Abs. 3 Satz 2 am 1. Juni 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher vom 8. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1936) außer Kraft.

(2) § 4 Abs. 3 Satz 2 tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.