Inhaltsübersicht TAMG
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Tierarzneimittel im
Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6
Unterabschnitt 1
Freistellung von der
Zulassungspflicht von Tierarzneimitteln
für bestimmte Heimtiere, Kennzeichnung
und Packungsbeilage sowie Widerruf der Freistellung
§ 4Freistellung von Tierarzneimitteln für bestimmte Heimtiere von der Pflicht zur Zulassung
§ 5Kennzeichnung und Packungsbeilage freigestellter Tierarzneimittel
§ 6Widerruf der Freistellung von Tierarzneimitteln
Unterabschnitt 2
Besondere Anforderungen
an die Primärverpackung, die
äußere Umhüllung und die Packungsbeilage
§ 7Kennzeichnung und Packungsbeilage von nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/6 zulassungspflichtigen Tierarzneimitteln
§ 8Packungsbeilage in Papierform
Unterabschnitt 3
Durchführungsvorschriften für die Zulassung
§ 9Durchführungsvorschriften für die Zulassung von Tierarzneimitteln; Verordnungsermächtigungen
Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften für
klinische Prüfungen und Rückstandsprüfungen
§ 10Genehmigung von Anträgen zur Durchführung einer klinischen Prüfung und einer Rückstandsprüfung
§ 11Verordnungsermächtigung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung einer klinischen Prüfung
Unterabschnitt 5
Übermittlung von
Informationen an die Produktdatenbank
§ 12Übermittlung von Informationen an die Produktdatenbank; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 6
Ergänzende Vorschriften
für homöopathische Tierarzneimittel
§ 13Registrierung, Kennzeichnung und Packungsbeilage homöopathischer Tierarzneimittel; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 7
Ergänzende Vorschriften
für die Herstellungserlaubnis
§ 14Ausnahmen von der Herstellungserlaubnis
§ 15Ergänzende Vorschriften zur Erteilung der Herstellungserlaubnis
§ 16Import, Herstellung von und Handel mit Wirkstoffen; Verordnungsermächtigung
§ 17Nachweis über die erforderliche Sachkunde der für die Herstellung und die Chargenfreigabe verantwortlichen sachkundigen Person; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 8
Ergänzende Vorschriften
für die Großhandelsvertriebserlaubnis
§ 18Ergänzende Vorschriften zur Erteilung der Großhandelsvertriebserlaubnis
§ 19Verordnungsermächtigung zur Regelung der Benennung einer verantwortlichen Person
§ 20Verordnungsermächtigung zur Regelung von Ausnahmen von der Großhandelsvertriebserlaubnis
Unterabschnitt 9
Parallelhandel mit Tierarzneimitteln
§ 21Verordnungsermächtigung zur Regelung des Parallelhandels mit Tierarzneimitteln
Abschnitt 3
Anforderungen an
Tierarzneimittel außerhalb des
Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6
und an veterinärmedizintechnische Produkte
Unterabschnitt 1
Zulassung von Tierarzneimitteln außerhalb
des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6
und von veterinärmedizintechnischen Produkten; Verbringen
§ 22Verfahren der Zulassung
§ 23Klinische Prüfungen
§ 24Einstufung
§ 25Verbringen
Unterabschnitt 2
Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation
§ 26Kennzeichnung und Packungsbeilage von nach § 22 zulassungspflichtigen Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
§ 27Fachinformation
Unterabschnitt 3
Herstellung, Abgabe und Anwendung
§ 28Herstellungserlaubnis
§ 29Großhandelsvertriebserlaubnis
§ 30Einzelhandel im Fernabsatz
§ 31Tierärztliche Verschreibungen
§ 32Buchführung
§ 33Werbung
§ 34Pharmakovigilanz
§ 35ÜberwachungUnterabschnitt 4
Vorschriften für inaktivierte immunologische Tierarzneimittel
nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/6
§ 35aVerschreibungspflicht
§ 35bHerstellungserlaubnis; Ruhen und Widerruf der Erlaubnis
§ 35cAnzeige der Abgabe
§ 35dEinfuhr, Ausfuhr und Verbringen
§ 35eKennzeichnung der Verpackung und Packungsbeilage
§ 35fAbgabe
§ 35gWartezeit
§ 35hVerordnungsermächtigungen für inaktivierte immunologische Tierarzneimittel nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/6
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1
Information der Öffentlichkeit, Verbote
§ 36Information der Öffentlichkeit
§ 37Verbot des Bereitstellens
§ 38Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 39Verbot der Anwendung
Unterabschnitt 2
Kategorisierung
§ 40Kategorisierung; Verordnungsermächtigung
§ 41Zuordnung zu den einzelnen Kategorien der Verkaufsabgrenzung
Unterabschnitt 3
Abgabe, Bezug und Anwendung
von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
§ 42Grundsatz
§ 43Apothekenpflicht
§ 44Tierärztliches Dispensierrecht
§ 44aVersand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel
§ 45Weitere Vorschriften zur Abgabe; Verordnungsermächtigung
§ 46Abgabe von Mustern
§ 47Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischer Produkte
§ 48Bezug und Abgabe von Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen, die bei Tieren angewendet werden dürfen
§ 49Bezug von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
§ 50Anwendung von Tierarzneimitteln; Verordnungsermächtigung
§ 51Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
§ 52Verordnungsermächtigungen zur Regelung von Verfahrensvorschriften auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/6
Unterabschnitt 4
Kennzeichnung,
Packungsbeilage, Packungsgrößen und Preise
§ 53Verordnungsermächtigungen zur Regelung der Kennzeichnung, der Packungsbeilage, der Packungsgrößen und der Preise
Unterabschnitt 5
Vorschriften zur Verringerung
der Behandlung mit antibiotisch
wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen
Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung
§ 54Nutzungsarten
§ 55Mitteilungen über Tierhaltungen
§ 56Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung
§ 57Ermittlung der Therapiehäufigkeit
§ 58Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln
§ 59Verarbeitung und Übermittlung von Daten
§ 60Resistenzmonitoring
§ 61Verordnungsermächtigungen
Unterabschnitt 6
Vorschriften zu tierärztlichen Mitteilungen über die Anwendung
antimikrobiell wirksamer Arzneimittel nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/578
§ 61aTierärztliche Mitteilungen über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/578
§ 61bVerarbeitung und Übermittlung von nach § 61a erhobenen Daten
Unterabschnitt 7
Sicherung und Kontrolle der Qualität
§ 62Verordnungsermächtigung zur Regelung von Betriebsverordnungen
§ 63Arzneibuch und amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
Unterabschnitt 8
Zuständigkeit
§ 64Zuständige Behörde
§ 65Zuständige Bundesoberbehörde; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 9
Überwachung
§ 66Gegenseitige Information
§ 67Verwendung bestimmter Daten
§ 68Datenbankgestütztes Informationssystem; Übermittlungsbefugnisse
§ 69Datenübermittlungen an das Informationssystem; Verordnungsermächtigung
§ 70Datenabrufe aus dem Informationssystem
§ 71Speicherungsfristen
§ 72Durchführung der Überwachung
§ 73Probenahme
§ 74Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 75Probenahme bei Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
§ 76Maßnahmen der zuständigen Behörden
§ 76aMitwirkung der Zollbehörden
§ 77Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden können
Unterabschnitt 10
Sondervorschriften für
Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei
§ 78Anwendung und Vollzug des Gesetzes; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 11
Allgemeine Anzeigepflicht
§ 79Allgemeine Anzeigepflicht
Unterabschnitt 12
Sonstige Durchführungsbestimmungen
§ 80Unabhängigkeit
§ 81Verordnungsermächtigungen für Krisenzeiten
§ 82Verhältnis zu anderen Gesetzen
§ 83Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 84Verordnungsermächtigung zur Angleichung an das Recht der Europäischen Union
§ 85Verordnungsermächtigung zur Anpassung an Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 86(weggefallen)
Abschnitt 5
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 87Strafvorschriften
§ 88Strafvorschriften
§ 89Bußgeldvorschriften
§ 90Einziehung
§ 91Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6
Übergangsvorschriften
§ 92Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
§ 93Weitere Anwendung von Vorschriften
§ 94Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten zu antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zur Änderung weiterer Vorschriften
§ 95Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
§ 95aÜbergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
§ 96Evaluierung
Anlage 1Einteilung der Nutzungsarten
Anlage 2Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung mitzuteilende Daten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.