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Startseite › Gesetze › SVWO 1997 › § 67
SVWO 1997
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 44 Frist für die briefliche Stimmabgabe
  2. § 45 Behandlung der Wahlbriefe
  3. § 46 Behandlung der Wahlbriefe beim Arbeitgeber
  4. Zweiter Unterabschnitt · Online-Wahl
  5. § 47 Technische Anforderungen an die Online-Wahl
  6. § 48 Frist für die elektronische Stimmabgabe, Wahlzeitraum
  7. § 49 Einrichtung und Freigabe des Online-Wahlsystems durch den Wahlausschuss
  8. § 50 Elektronische Stimmabgabe
  9. § 51 Entgegennahme der elektronischen Stimme
  10. § 52 Abgleich der brieflich und der elektronisch abgegebenen Stimmen
  11. § 53 Ungültige Stimmen
  12. Dritter Abschnitt · Ermittlung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  13. § 54 Ermittlung des Online-Wahlergebnisses durch die Online-Wahlleitung
  14. § 55 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Online-Wahl
  15. § 56 (weggefallen)
  16. § 57 Ermittlung des Wahlergebnisses durch die Briefwahlleitungen
  17. § 58 Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss
  18. § 59 Nachvollziehbarkeit des Wahlergebnisses
  19. § 60
  20. § 61 Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahlen mit Wahlhandlung zu den Vertreterversammlungen und den Verwaltungsräten
  21. § 62
  22. § 63
  23. § 64
  24. § 65
  25. § 66
  26. § 67
  27. § 68
  28. § 69
  29. § 70
  30. § 71
  31. § 72
  32. Dritter Teil · Wahl der Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane
  33. Erster Abschnitt · Wahl der Vorsitzenden der Vertreterversammlungen
  34. § 73 Erste Sitzung der Vertreterversammlungen
  35. § 74 Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung
  36. Zweiter Abschnitt · Wahl der Vorsitzenden der Verwaltungsräte
  37. § 75 Erste Sitzung der Verwaltungsräte
  38. § 76 Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates
  39. Dritter Abschnitt · Wahl des Vorstandes in der Renten- und Unfallversicherung
  40. § 77 Wahl des Vorstandes
  41. § 78 Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes
  42. Vierter Abschnitt · Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Ergänzung von Selbstverwaltungsorganen
  43. § 79 Bekanntmachung
  44. Vierter Teil · Wahl von Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
  45. § 80 Wahlverfahren
  46. § 81 Zeitpunkt der Wahl
  47. Fünfter Teil · Kosten
  48. § 82 Kostenträger
  49. § 83 Erstattung von Auslagen des Bundeswahlbeauftragten
  50. § 84
  51. § 85
Wahlordnung für die Sozialversicherung

§ 67 SVWO 1997

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 66
Inhaltsverzeichnis
SVWO 1997
Nächste Vorschrift →
§ 68

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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