§ 21 SVRV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; § 16 Abs. 1 Satz 2 tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
(2)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.