§ 1 SVBezGrV 2013 — Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 32 100 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 34 071 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.