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Startseite › Gesetze › StVZO › (XXXX) Muster 3 bis 13
StVZO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Anlage XIII (§ 34a Absatz 3)Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen
  2. Anlage XIV (zu § 48)Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge
  3. Anlage XV (zu § 49 Absatz 3)Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“
  4. Anlage XVI (zu § 47 Absatz 2 Satz 2)Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
  5. Anlage XVII (zu § 41a Absatz 5 und 6)Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen
  6. Anlage XVIIa (zu § 41a Absatz 7 und Anlage VIII Nummer 3.1.1.2)Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
  7. Anlage XVIII (zu § 57b Absatz 1 und 4)Prüfung der Fahrtenschreiber
  8. Anlage XVIIIa (zu § 57b Absatz 1 und 4)Durchführung der Prüfungen der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräten
  9. Anlage XVIIIb (zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a)Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und der Geschwindigkeitsbegrenzer
  10. Anlage XVIIIc (zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a)Anerkennung von Fahrtenschreiberherstellern für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren für die Durchführung von Einbauprüfungen der Fahrtenschreiber
  11. Anlage XVIIId (zu § 57b Absatz 3 und § 57d Absatz 1a)Beauftragung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer
  12. Anlage XIX (weggefallen)
  13. Anlage XX (weggefallen)
  14. Anlage XXI (§ 49 Absatz 3)Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge
  15. Anlage XXII (zu § 47 Absatz 3b und 3c) Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NO-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NO für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOMS-Pkw)
  16. Anlage XXIII (zu § 47)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)
  17. Anlage XXIV (zu § 47)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren
  18. Anlage XXV (zu § 47)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren
  19. Anlage XXVI (zu § 47 Absatz 3a)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor
  20. Anlage XXVII (zu § 48 Absatz 2 und Anlage XIV Nummer 3.4)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor
  21. Anlage XXVIII (§ 35a Absatz 8)Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag
  22. Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)EG-Fahrzeugklassen
  23. Anhang
  24. (XXXX) Muster 1 bis 2c (weggefallen)
  25. Muster 2d (§ 20)Vorbemerkungen
  26. (XXXX) Muster 3 bis 13 (weggefallen)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(XXXX) Muster 3 bis 13 StVZO — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Muster 2d
(§ 20)Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
StVZO

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