Anlage XXVIII StVZO — (§ 35a Absatz 8)Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 930)

Anmerkungen: Das Piktogramm ist rot.

Sitz, Kindersitz und Umrandung des Airbags sind schwarz.

Das Wort Airbag und der Airbag sind weiß.

Der Durchmesser des Piktogramms beträgt mindestens 60 mm.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.