§ 30b StVZO — Berechnung des Hubraums

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

1.

Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.

2.

Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.

3.

Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.

4.

Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.