Anlage 1 StVO — (zu § 40 Absatz 6 und 7)Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 390 - 393)

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lfd. Nr.ZeichenErläuterungen

Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)

1Zeichen 101

GefahrstelleEin Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.

2Zeichen 102

Kreuzung oder EinmündungKreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

3Zeichen 103

Kurve

4Zeichen 105

Doppelkurve

5Zeichen 108

Gefälle

6Zeichen 110

Steigung

7Zeichen 112

Unebene Fahrbahn

8Zeichen 114

Schleuder- oder RutschgefahrSchleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz

9Zeichen 117

Seitenwind

10Zeichen 120

Verengte Fahrbahn

11Zeichen 121

Einseitig verengte Fahrbahn

12Zeichen 123

Arbeitsstelle

13Zeichen 124

Stau

14Zeichen 125

Gegenverkehr

15Zeichen 131

Lichtzeichenanlage

16Zeichen 133

Fußgänger

17Zeichen 136

Kinder

18Zeichen 138

Radverkehr

19Zeichen 142

Wildwechsel

Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)

20Zeichen 151

Bahnübergang

21Zeichen 156

Bahnübergang mit

dreistreifiger BakeBahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.

22Zeichen 159

Zweistreifige BakeZweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang

23Zeichen 162

Einstreifige BakeEinstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.