Anlage 1 StVO — (zu § 40 Absatz 6 und 7)Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 390 - 393)
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lfd. Nr.ZeichenErläuterungen
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1Zeichen 101
GefahrstelleEin Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2Zeichen 102
Kreuzung oder EinmündungKreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3Zeichen 103
Kurve
4Zeichen 105
Doppelkurve
5Zeichen 108
Gefälle
6Zeichen 110
Steigung
7Zeichen 112
Unebene Fahrbahn
8Zeichen 114
Schleuder- oder RutschgefahrSchleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9Zeichen 117
Seitenwind
10Zeichen 120
Verengte Fahrbahn
11Zeichen 121
Einseitig verengte Fahrbahn
12Zeichen 123
Arbeitsstelle
13Zeichen 124
Stau
14Zeichen 125
Gegenverkehr
15Zeichen 131
Lichtzeichenanlage
16Zeichen 133
Fußgänger
17Zeichen 136
Kinder
18Zeichen 138
Radverkehr
19Zeichen 142
Wildwechsel
Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20Zeichen 151
Bahnübergang
21Zeichen 156
Bahnübergang mit
dreistreifiger BakeBahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22Zeichen 159
Zweistreifige BakeZweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23Zeichen 162
Einstreifige BakeEinstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.