Inhaltsübersicht StUG

Erster Abschnitt

Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften

  

§ 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes 

§ 2Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes 

§ 3Rechte des Einzelnen 

§ 4Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen 

§ 5Besondere Verwendungsverbote 

§ 6Begriffsbestimmungen 

 

Zweiter Abschnitt

Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

  

§ 7Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten 

§ 8Herausgabepflicht öffentlicher Stellen 

§ 9Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen 

§ 10Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst 

§ 11Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv 

 

Dritter Abschnitt

Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

 Erster Unterabschnitt 

 Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten 

  

§ 12Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes 

§ 13Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe 

§ 14(weggefallen) 

§ 15Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe 

§ 16Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe 

§ 17Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe 

§ 18Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften 

  

 Zweiter Unterabschnitt 

 Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen 

  

§ 19Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften 

§ 20Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen 

§ 21Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen 

§ 22Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse 

§ 23Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr 

§ 24Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften 

§ 25Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste 

§ 26Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen 

§ 27Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen 

§ 28(weggefallen) 

§ 29Zweckbindung 

§ 30Benachrichtigung von der Übermittlung 

§ 31Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden 

  

 Dritter Unterabschnitt 

 Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk 

  

§ 32Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung 

§ 32aBenachrichtigung 

§ 33Verfahren 

§ 34Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film 

 

Vierter Abschnitt

Besondere Vorschriften

 

§ 35(weggefallen) 

§ 36(weggefallen) 

§ 37(weggefallen) 

§ 37aBeschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes

§ 38Landesbeauftragte 

§ 39Beratungsgremium 

§ 40Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen 

§ 41Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag 

 

Fünfter Abschnitt

Schlussvorschriften

  

§ 42(weggefallen) 

§ 42aGerichtsstand

§ 43Vorrang dieses Gesetzes 

§ 44Strafvorschriften 

§ 45Bußgeldvorschriften 

§ 46(weggefallen) 

§ 46aEinschränkung von Grundrechten 

§ 47Übergangsregelung 

§ 48Evaluierung 

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.