Anlage 2 StromVKG — (zu § 15)Produktherkunft

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 210a, S. 42 - 43)

EndproduktWichtigste spezifische Bauteile

BatterienDas Batteriespeichersystem sowie nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Batteriezellen

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Batterie-Managementsysteme

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WechselrichterZusätzlich muss von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Batteriesätze

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Batteriemodule

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Kathoden-Aktivmaterialien

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Anoden-Aktivmaterialien

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Elektrolyte

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Separatoren

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Stromabnehmer (einschließlich dünner Kupfer-, Aluminium-, Nickel- und Kohlenstofffolien)

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Batterie-Wärmemanagementsysteme

Gaskraftwerk mit GasmotorenNachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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GasmotorenZusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Gasmischanlage/Gasregelstrecke

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Zylinderblock

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Brennraum

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Zündsystem

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Rotor/Welle

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Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger

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Generator

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Transformator

Gaskraftwerk mit Gasturbinen und/oder DampfturbinenNachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Gasturbinen oder DampfturbinenZusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Verdichter

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Laufschalen

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Leitschaufeln

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Brennkammer

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Rotor/Welle

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Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger

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Generator

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Transformator

Offshore-WindenergieanlagenVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Gondeln (Baugruppe)

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Rotornaben

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Haupt-, Azimut- und Blattlager

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Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)

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Dauermagneten für Windturbinen

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Getriebekästen für Windturbinen

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Rotorblätter

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Türme

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Fundamente, Schwimmer

Onshore-WindturbinenVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Gondeln (Baugruppe)

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Rotornaben

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Haupt-, Azimut- und Blattlager

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Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)

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Dauermagneten für Windturbinen

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Getriebekästen für Windturbinen

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Rotorblätter

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Türme

PumpspeicherungVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Reversible Pumpturbinen und Pumpenläufer

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Verteiler mit Leitschaufeln

Photovoltaik-SystemeNachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Photovoltaik-Wechselrichter

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Photovoltaik-Zellen oder Äquivalent

Redox-Flow-EnergiespeicherungVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Elektrolyte

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Separatoren

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Stromabnehmer

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Elektrodenplatten

Solarthermische Kraftwerke mit Strahlungsbündelung (concentrated solar power (CSP) plants)Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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CSP-Reflektoren

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CSP-Nachführsysteme einschließlich spezifischer Befestigungen

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CSP-Strahlungsempfänger (Brennpunkt- oder -linie)

WasserturbinensystemeVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:

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Wasserturbinenläufer

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Verteiler mit Leitschaufeln

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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