Anlage 8 StrlSchG — (zu § 127 Absatz 1 Nummer 2)Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2056)

1.

Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,

2.

Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,

3.

Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.

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