Art 5 StrBNÜbkÄndProtG

(1) Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2)

(3) Artikel 4 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2000 in Kraft.

(4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2001 in Kraft.

(5) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 9 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.