§ 1 StrbauMstrV — Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Straßenbauer-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:

1.

die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),

2.

die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),

3.

die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und

4.

die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.