Anlage 3 BOStrab — (zu § 47 Abs. 2 Nr. 2)Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
(Fundstelle: BGBl. I 1987, Nr 58, Anlageband S. 4)
Farbe des Sinnbildes und der Bildumrandungschwarz
Farbe des Untergrundesweiß
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.