§ 8 StFachAngAusbV — Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
2.
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.