§ 13 StFachAngAusbV — Prüfungsbereich

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,

2.

„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,

3.

„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.