§ 13 StFachAngAusbV — Prüfungsbereich
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,
2.
„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,
3.
„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.