Art 26 StÄndG 1961
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 16 und Artikel 17 Nrn. 1 bis 3, 6, 11 und 14 erst mit Wirkung vom ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.