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Startseite › Gesetze › SpurVerkErprG › § 14
SpurVerkErprG
  1. Eingangsformel
  2. § 1 Versuchsanlage des Bundes
  3. § 2 Planfeststellung
  4. § 3 Planfeststellungsbeschluß
  5. § 4 Planfeststellungsbehörde
  6. § 5 Planfeststellungsverfahren
  7. § 6 Kreuzungen mit anderen Eisenbahnen und mit Straßen
  8. § 7 Veränderungssperre
  9. § 8 Vorarbeiten
  10. § 9 Entschädigung
  11. § 10 Enteignung
  12. § 11 Verwaltung und Betrieb der Versuchsanlage
  13. § 12 Andere Versuchsanlagen
  14. § 13 Beseitigung der Versuchsanlage
  15. § 14
  16. § 15 Fortgeltung anderer Gesetze
  17. § 16 Berlin-Klausel
  18. § 17 Inkrafttreten
Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

§ 14 SpurVerkErprG

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Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 13
Beseitigung der Versuchsanlage
Inhaltsverzeichnis
SpurVerkErprG
Nächste Vorschrift →
§ 15
Fortgeltung anderer Gesetze

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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