Anlage 4 1. SprengV — Zeichen für Sprengzubehör nach § 6 Absatz 4 Satz 2

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1565 - 1566;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Stoff oder Gegenstand  Zeichen

   

Zündleitungen   

 Einfachleitungen  ZLE

 Verseilte Leitungen  ZLV

 Stegleitungen  ZLG

Verlängerungsdrähte  ZV

Isolierhülsen  ZI

Zündmaschinen  ZM

Zündgeräte für elektronische Zünder  ZMIC

Zündmaschinenprüfgeräte  ZP

Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder  ZPIC

Zündkreisprüfer  ZK

Prüfgeräte für elektronische Zündkreise  ZKIC

Andere Zündeinrichtungen  ZE

Ladegeräte  L

Mischladegeräte  ML

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.