Anlage 2 SparSichSaarGDV — (zu § 3 Nr. 2) Tabelle für die Ermittlung der Höhe der im Sinne des § 3 Nr. 2 für die begünstigten Zwecke gebundenen Rückstellungen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1959, 563

Altersgruppe 1948
Rückstellung ffrs

20 bis 24 Jahre
460.000

25 bis 29 Jahre
600.000

30 bis 34 Jahre
740.000

35 bis 39 Jahre
940.000

40 bis 44 Jahre
1.180.000

45 bis 49 Jahre
1.460.000

50 bis 54 Jahre
1.840.000

55 bis 59 Jahre
2.260.000

60 bis 64 Jahre
2.820.000

65 bis 69 Jahre
3.160.000

70 bis 74 Jahre
2.640.000

75 bis 79 Jahre
2.160.000

80 bis 84 Jahre
1.720.000

85 bis 89 Jahre
1.340.000

90 bis 94 Jahre
1.020.000

95 bis 99 Jahre
760.000

100 Jahre
640.000

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.