Art 2 SozSichAbkZusAbkISRG
Die Ausgaben für die Zahlung der auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden Leistungen sind Ausgaben der Rentenversicherung für das Beitrittsgebiet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.